Die Allgemeinverfügung ist die hoheitliche Entscheidung der Behörde. Also ein Verwaltungsakt, der sich nur gleich an mehrere Personen richtet. Sie ist also nichts anderes als das, was das Gesundheitsamt schon immer angeordnet hat. Man spart sich nun die vielen einzelnen Bescheide.
Eine Allgemeinverfügung ist also etwas anderes als eine Verordnung, wie man sie in diesem Zusammenhang von der Senatsgesundheitsverwaltung kennt.
Hier geht es zur Allgemeinverfügung von Steglitz-Zehlendorf.