FAQ zur Allgemeinverfügung

  • Was ist eine Allgemeinverfügung?

    Die Allgemeinverfügung ist die hoheitliche Entscheidung der Behörde. Also ein Verwaltungsakt, der sich nur gleich an mehrere Personen richtet. Sie ist also nichts anderes als das, was das Gesundheitsamt schon immer angeordnet hat. Man spart sich nun die vielen einzelnen Bescheide.

    Eine Allgemeinverfügung ist also etwas anderes als eine Verordnung, wie man sie in diesem Zusammenhang von der Senatsgesundheitsverwaltung kennt.

    Hier geht es zur Allgemeinverfügung von Steglitz-Zehlendorf.

  • Was regelt die Allgemeinverfügung?

    Die Allgemeinverfügung regelt, wer wann und wie lange die Pflicht hat, in Isolation zu gehen. Sie basiert auf den Empfehlungen des RKI und bestehenden Bundes- oder Landesregelungen.

  • An wen ist die Allgemeinverfügung gerichtet?

    Die Allgemeinverfügung richtet sich an enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv Getestete.

Inhalt der Allgemeinverfügung:

  • Positiv Getestete müssen sofort mit Kenntnis des positiven Testergebnisses in Isolation gehen. Diese dauert 14 Tage (ab Testung). Die Isolation bei positiv Getesteten dauert bei asymptomatischem Krankheitsverlauf 14 Tage nach dem Tag der Testung, bei symptomatischem Krankheitsverlauf 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit 48 Stunden.
  • Verdachtspersonen haben Corona-Symptome und werden deshalb getestet. Sie müssen erst mal bis zum Testergebnis in Isolation gehen. Auch Personen mit einem positiven Schnelltest müssen diesen mit einem PCR-Test bestätigen lassen und bis zum endgültigen Ergebnis erstmal in Isolation gehen.
  • enge Kontaktpersonen hatten einen engen Kontakt mit einem positiven Fall. Sie bekommen das vom Gesundheitsamt oder auf dessen Veranlassung mitgeteilt. Mit dieser Mitteilung muss die Kontaktperson für 14 Tage ab engem Kontakt in Isolation gehen.
  • Was ist eine enge Kontaktperson?

    Enge Kontaktpersonen, d.h. Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko, sind folgendermaßen definiert:

    1. Enger Kontakt (< 1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
    2. Gespräch mit dem Fall (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
    3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung) unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz), oder FFP2-Maske (außerhalb des Arbeitsschutzes) getragen wurde.
    4. Abzugrenzen ist von den aufgeführten Situationen das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen durch geschultes medizinisches Personal als persönliche Schutzausrüstung im Rahmen der Patientenversorgung.
  • Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

    Die Allgemeinverfügung spricht von „Isolation“. Das ist der Oberbegriff. Das Gesetz benutzt das Wort „Absonderung“ als Oberbegriff.

    Unterbegriffe:
    • Quarantäne (= 14 Tage; bei engen Kontaktpersonen) und
    • Isolation (= 14 Tage; bei COVID Erkrankten und positiv Getesteten)