Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Informationen zum Coronavirus

Energiesparen

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Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Formulare

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Gebühren

keine

Zuständige Behörden

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.