Ukraine

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Energiesparen

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Straßensondernutzung - Zirkuswerbung

Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt.
  • Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
    An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet.
  • Negativbereiche Zirkuswerbung
    In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist.
  • Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
    Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
    Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Kostenträger Zirkuswerbung
    Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.

Gebühren

  • 35,00 Euro Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
  • 2,50 Euro Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.