Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine*
Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Umgang mit Corona an Spandauer Schulen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Infos zu bezirklichen Corona-Anlaufstellen, bürgerschaftlichen Engagement, mehrsprachigen Angeboten etc. ..weiterlesen
Energiesparen
Straßensondernutzung - Schrottcontainer
Das Aufstellen von Schrottcontainern auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme der Straße im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken bis zu 10 Tagen und 10 m² (Anliegergebrauch).
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
80,00 bis 200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
150,00 bis 650,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
600,00 bis 1.200,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Sondernutzungsgebühren:
2,00 Euro bis 7,50 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe).
4,00 Euro bis 20,00 Euro je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.