Ukraine
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Energiesparen
Straßensondernutzung - Erker, Balkon, Werbeschild an Gebäuden
Die Errichtung und Nutzung von Vorbauten, Balkonen, Stufen, Rampen, Schaukästen, Automaten u.ä., Vordächern, Eingangsüberdachungen u.ä. (ohne Werbeanlagen), Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Fremdwerbung an Baugerüsten sowie Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger auf und über der Straße stellt - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite / Straßenbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Ausmaß und Nutzungsbeginn.
Gebühren
- 160,00 bis 250,00 Euro (Balkone, Vordächer etc.) oder
- 180,00 bis 300,00 Euro (Zuganker, Pfähle, oberirdische Leitungen etc.) oder
- 100,00 bis 250,00 Euro (Werbeanlagen an Gebäuden)
- 25,00 Euro je Jahr/m² überbauter Straßenfläche je Anlage (z.B. Vorbauten, Balkone, Stufen, Rampen etc.) oder
- je Jahr/m³ umbauten Raumes bei einem Bodenrichtwert für das Anliegergrundstück bis zu
500,00 Euro/m² 3,00 Euro
750,00 Euro/m² 3,50 Euro
1.000,00 Euro/m² 4,00 Euro
1.200,00 Euro/m² 4,50 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Zuständige Behörden
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt, in welchem die Nutzung stattfinden soll, zu beantragen.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.