Vorsorgevollmachten beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Behindertengerechter Zugang nur über das Jugendamt (Eingang C), Betreuungsbehörde befindet sich im 1.OG des Anbaus im hinteren Teil des Dienstgebäudes

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9:00-12:00

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.: 134, 135, 136, 236, 638, 639, M37, M45
S-Bahn
  • Spandau: S5
U-Bahn
  • Rathaus Spandau: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

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