Ukraine

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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Ehenamen, der nur aus einem Namen besteht.
  • Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Ehename geworden ist.
  • Hinweise
    Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur ein Name hinzugefügt werden.
    Eine Erklärung kann im Rahmen der Eheschließung abgegeben werden, ist aber auch jederzeit später möglich.
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden; sie kann widerrufen werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
    bei Eheschließung im Ausland
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
  • Hinweis
    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

Gebühren

Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Zuständige Behörden

Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin

Bezirksamt Spandau

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.