Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine*
Energiesparen
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Reisepass abholen
Wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist, können Sie ihn nach circa 6-7 Wochen abholen. Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen.
Bearbeitungsstatus online abfragen
- Halten Sie bitte Ihre Seriennummer bereit. Das Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
- Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Reisepass persönlich ab. Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. -
Bei Kindern und Jugendlichen: Vollmacht
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und Ihren neuen Reisepass selbst abholen möchten, benötigen Sie dazu eine schriftliche Vollmacht von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel ein Elternteil). -
ggf. Seriennummer
für die Online-Statusabfrage
Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
(unter "Online-Abwicklung")
Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten. -
Falls vorhanden Ihr bisheriger Reisepass
(auch wenn dieser bereits abgelaufen, aber noch nicht entwertet ist)
-
ggfs. eine schriftliche Vollmacht
(siehe Abschnitt "Voraussetzungen")
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Eine Terminvereinbarung ist nur in manchen Bürgerämtern notwendig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.