Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch den Anlieger

Anlieger haben die Möglichkeit, die Herstellung oder Änderung von Gehwegüberfahrten durch eine anerkannte Fachfirma selbst ausführen lässt. Die Stellungnahmen aller Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sind selbst einzuholen und mit seinem Antrag vorzulegen. Die dafür erforderliche Zustimmung ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Diese legt die Ausführung und Bauweise, in der die Gehwegüberfahrt herzustellen ist, fest. Als Fachfirmen werden nur Straßenbauunternehmen anerkannt, die in dieser Kategorie im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind oder gleichwertige Nachweise erbringen können.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

100,00 bis 800,00 Euro Verwaltungsgebühr je nach Aufwand.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigen Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt -Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.

Für Sie zuständig