Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine* - Offene Sprechstunde für Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022
Informationen zum Coronavirus
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Merkblatt für die häusliche Quarantäne
- Umgang mit Corona an Spandauer Schulen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
- Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Anmeldung zu BVV-Fachausschüssen und BVV-Sitzungen … weiterlesen
- Infos zu bezirklichen Corona-Anlaufstellen, bürgerschaftlichen Engagement, mehrsprachigen Angeboten etc. ..weiterlesen
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Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Jugendamt - Teilhabefachdienst Jugend
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag
16:00-18:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ sozialpädagogische Reisen
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
-
Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
- gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Teilhabefachdienst Jugend
Tel.:
(030) 90279-3871
Fax:
(030) 90279-6619
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- S9
- S3
-
0.3km
S Spandau Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
- M32
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- 671
- N30
- N7
- X33
- X37
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB13
- RB14
- RE4
- RE6
- RE2
-
0.2km
S Spandau Bhf