Ukraine

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Energiesparen

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99050026001001

Reisegewerbe - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.

Darunter fällt z.B.

  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag.

Mit den besonderen Verkaufsveranstaltungen sind nicht Messen, Ausstellungen und Märkte gemeint, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

88,16 Euro (Regelfall)
Die Berechnung erfolgt nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.

Zuständige Behörden

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.