Ukraine

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Energiesparen

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Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen

Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
  • Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.

Voraussetzungen

  • Deutscher Kartenführerschein
    • Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
    • Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
    Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des Führerscheins

Gebühren

15,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Zuständige Behörden

Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.

Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

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Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.