Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Energiesparen

121368
99085001014000

Reisepass - Verlust melden

Sie sind verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl Ihres Passes oder des Passes Ihres Kindes mitzuteilen (Verlustanzeige). Zusätzlich müssen Sie noch eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen.

Das gilt für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und für den Kinderreisepass (anzeigepflichtig ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Kindes).

Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache
    Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist ausgeschlossen.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
  • Diebstahlanzeige bei der Polizei

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    z.B. Personalausweis

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.