Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
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Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Vorzugstermine

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.

Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Personalausweis vorläufig beantragen

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Minderjährige Personen
    Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
    • Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
    Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.
  • Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.

  • Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.