Ukraine

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Drucksache - 1403/XX  

 
 
Betreff: Ausstellung von Geburtsurkunden bei fehlendem Identitätsnachweis oder unklarer Namensführung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Leschewitz, L. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
28.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Entscheidung
19.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten      
21.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten zurückgezogen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 05.09.2019
2. Version vom 09.09.2019

Das Bezirksamt wird beauftragt, sicherzustellen, dass das Standesamt

 

  1. sich an den von Ausländerbehörde und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Dokumenten orientiert,
  2. Anfragen der Antragsteller schriftlich beantwortet und benötigte Dokumente schriftlich anfordert, sowie Eingangsbestätigungen bei Einbehalten der Dokumente ausstellt, in Anlehnung an einen Laufzettel für Eheschließungen,
  3. bei Verständigungsschwierigkeiten den Dolmetscherservice für Spandauer Behörden der Immanuel-Beratung (für die Sprachen Arabisch, Kurdisch-Sorani, Persisch/Dari) oder die Integrationslotsen beauftragt,
  4. kurzfristig die  Vorläufigen Bescheinigungen wegen Zurückstellung der Geburt“ r Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld und Sozialleistungsträger erteilt.

 

 

Begründung:

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können.

 

Eine Geburtsurkunde kann nur bei eindeutiger Feststellung der Identität ausgestellt werden. Das ist bei Geflüchteten und Asylsuchenden oft nicht möglich oder unzumutbar. In diesen Fällen sieht § 7 PStV die Ausstellung einer Bescheinigung vor. Diese wird jedoch nur auf Antrag ausgestellt. Da einem Großteil der Eltern dieser Tatbestand nicht bekannt ist, erhalten die Kinder keine Geburtsbescheinigung.

 

Die Identität könnte schneller festgestellt werden, wenn transparent ist, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Kinder ohne Krankenversicherung könnten bei akuten Erkrankungen den Kinderarzt aufsuchen und müssten nicht mehr in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelt werden. Dadurch könnten zusätzliche Kosten für das Land Berlin vermieden werden.

 

Gesundheitsrisiken für das Baby und für die Allgemeinheit könnten durch eine rasche Krankenversicherung verringert werden, weil zeitnah Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden könnten.

 

Der Verwaltungsaufwand infolge von Sprachschwierigkeiten und damit verbundenes häufiges persönliches Vorsprechen der Betroffenen könnte verringert werden.

 

 

 

 

 

 


 


Begründung:

 

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können.

 

Eine Geburtsurkunde kann nur bei eindeutiger Feststellung der Identität ausgestellt werden. Das ist bei Geflüchteten und Asylsuchenden oft nicht möglich oder unzumutbar. In diesen Fällen sieht § 7 PStV die Ausstellung einer Bescheinigung vor. Diese wird jedoch nur auf Antrag ausgestellt. Da einem Großteil der Eltern dieser Tatbestand nicht bekannt ist, erhalten die Kinder keine Geburtsbescheinigung.

 

Die Identität könnte schneller festgestellt werden, wenn transparent ist, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Kinder ohne Krankenversicherung könnten bei akuten Erkrankungen den Kinderarzt aufsuchen und müssten nicht mehr in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelt werden. Dadurch könnten zusätzliche Kosten für das Land Berlin vermieden werden.

 

Gesundheitsrisiken für das Baby und für die Allgemeinheit könnten durch eine rasche Krankenversicherung verringert werden, weil zeitnah Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden könnten.

 

Der Verwaltungsaufwand infolge von Sprachschwierigkeiten und damit verbundenes häufiges persönliches Vorsprechen der Betroffenen könnte verringert werden.

 

 
 

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