Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine*
Energiesparen
Drucksache - 1403/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sicherzustellen, dass das Standesamt
Begründung: Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können.
Eine Geburtsurkunde kann nur bei eindeutiger Feststellung der Identität ausgestellt werden. Das ist bei Geflüchteten und Asylsuchenden oft nicht möglich oder unzumutbar. In diesen Fällen sieht § 7 PStV die Ausstellung einer Bescheinigung vor. Diese wird jedoch nur auf Antrag ausgestellt. Da einem Großteil der Eltern dieser Tatbestand nicht bekannt ist, erhalten die Kinder keine Geburtsbescheinigung.
Die Identität könnte schneller festgestellt werden, wenn transparent ist, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Kinder ohne Krankenversicherung könnten bei akuten Erkrankungen den Kinderarzt aufsuchen und müssten nicht mehr in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelt werden. Dadurch könnten zusätzliche Kosten für das Land Berlin vermieden werden.
Gesundheitsrisiken für das Baby und für die Allgemeinheit könnten durch eine rasche Krankenversicherung verringert werden, weil zeitnah Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden könnten.
Der Verwaltungsaufwand infolge von Sprachschwierigkeiten und damit verbundenes häufiges persönliches Vorsprechen der Betroffenen könnte verringert werden.
Begründung:
Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können.
Eine Geburtsurkunde kann nur bei eindeutiger Feststellung der Identität ausgestellt werden. Das ist bei Geflüchteten und Asylsuchenden oft nicht möglich oder unzumutbar. In diesen Fällen sieht § 7 PStV die Ausstellung einer Bescheinigung vor. Diese wird jedoch nur auf Antrag ausgestellt. Da einem Großteil der Eltern dieser Tatbestand nicht bekannt ist, erhalten die Kinder keine Geburtsbescheinigung.
Die Identität könnte schneller festgestellt werden, wenn transparent ist, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Kinder ohne Krankenversicherung könnten bei akuten Erkrankungen den Kinderarzt aufsuchen und müssten nicht mehr in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelt werden. Dadurch könnten zusätzliche Kosten für das Land Berlin vermieden werden.
Gesundheitsrisiken für das Baby und für die Allgemeinheit könnten durch eine rasche Krankenversicherung verringert werden, weil zeitnah Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden könnten.
Der Verwaltungsaufwand infolge von Sprachschwierigkeiten und damit verbundenes häufiges persönliches Vorsprechen der Betroffenen könnte verringert werden.
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