Drucksache - 1252/XX  

 
 
Betreff: Raumbedarf für Personalaufstockung im Spandauer Bezirksamt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBezStR Otti
Verfasser:BezStR Otti 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Antwort vom 17.04.2019
1. Version vom 02.05.2019

Frage 1:

Wie hoch ist der zusätzliche Raumbedarf für die Personalaufstockung im Bezirksamt Spandau für die Jahre 2018 bis 2023? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

Antwort zu Frage 1:

In der Liegenschaftsverwaltung wird eine fortlaufende, im Haus abgestimmte, ständig aktualisierte Liste des gesamten Personals und der verfügbaren Räumlichkeiten des Bezirksamtes geführt.

 

Frage 2:

Welche Immobilien sind in den vergangenen Jahren angemietet oder errichtet worden?

 

Antwort zu Frage 2:

In den vergangenen Jahren wurden Flächen im ,,Spiegelturm“ - Freiheit 6, 13597 Berlin, im ,,Carossa Quartier“ Streitstr. 6 14,13587 Berlin und im ,,Webtower“ - Otternbuchtstr. 35, 13599 Berlin angemietet.

 

Frage 3:

Welche Immobilien sollen in den kommenden Jahren angemietet oder errichtet werden?

 

Antwort zu Frage 3:

Zurzeit wird die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Neubau von Dienstgebäuden vorbereitet.

Die Aussage, ob in den kommenden Jahren Flächen angemietet werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 

Frage 4:

Wie hoch beziffern sich die Kosten für die Beschaffung des zusätzlichen Raumbedarfs?

 

Antwort zu Frage 4:

s. Antwort zu Frage 3

 

Frage 5:

Trifft es zu, dass eine Stellenausschreibung für Arzthelferin/Arzthelfer Impfstätte aus räumlichen Gründen abgebrochen werden musste?

 

Antwort zu Frage 5:

Die Ausschreibung der Stellen für eine neue Impfberatungsstelle wurde verschoben.

 

Frage 6:

Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen um künftig derartige Einstellungsbehinderungen zu verhindern?

 

Antwort zu Frage 6:

Stellenausschreibungen sollen so erfolgen, dass Räumlichkeiten bei Dienstantritt vorhanden sind.

 

Frage 7:

Zu welchem Zeitpunkt ist der Fehlbedarf an Arbeitsplätzen gedeckt, um die notwendige Einstellung künftig ungehindert vornehmen zu können?

 

Antwort zu Frage 7:

Die Umsetzung der Bedarfe an neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen steht in Korrelation zur Finanzierbarkeit entsprechender Beschäftigungsstellen und verfügbarer Räume und Flächen.

Der relativ geringe zeitliche Vorlauf hinsichtlich der Realisierung einzelner Beschäftigungspositionen trifft auf die faktisch begrenzte Verfügbarkeit von Räumen und Flächen.

Zusätzliche Räume und Flächen, wie durch Neubaumaßnahmen oder Anmietungen, entstehen mit einem in der Regel größeren zeitlichen Vorlauf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Otti

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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