Drucksache - 1193/XX  

 
 
Betreff: Vierter Frauenförderplan des Bezirksamtes Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm Kleebank 
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. z.K. 30.01.2019

Das Landesgleichstellungsgesetz vom 06.09.2002 (GVBL Nr. 34, S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 6 Berliner E-Government-Gesetz vom 30. Mail 2016 (GVBl. S. 282), verpflichtet jede Einrichtung der Berliner Verwaltung auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparmaßnahmen einen Frauenförderplan zu erstellen. Er ist für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils zwei Jahren ist er an die Entwicklung anzupassen.

 

Die Frauenvertreterin war an der Erstellung des Frauenförderplans gem. § 4 Abs. 5 LGG beteiligt. Der Personalrat ist im Rahmen der Mitwirkung gem. § 90 Nr. 2 PersVG beteiligt worden.

 

Das Bezirksamt hat dem Entwurf des dritten Frauenförderplanes mit Beschluss vom 27.11.2018 zugestimmt

 

 

Berlin Spandau, den 30. Januar 2019

 

r das Bezirksamt

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

 
 

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