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Drucksache - 1077/XX  

 
 
Betreff: Mietkaufen in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
05.03.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
28.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP vom 19.11.2018
2. Version vom 14.03.2019
3. Version vom 19.08.2019
Vorl. z. K. vom 15.08.2019

  1. Zwischenbericht

 

Mit Schreiben vom 25.06.2019 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um Prüfung und ggf. Einführung eines Mietkaufmodells gebeten (S. Anlage). Eine Antwort steht noch aus.

 

Berlin-Spandau, den 15. August 2019

 

 

Kleebank                                                                  Bewig

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat


 


Begründung:

 

In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin und vor allem in unserem Bezirk ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Nach Zahlen von 2015 ist die Quote in Berlin bei ca. 23%, in Spandau etwas darunter. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen - so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden. In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen. Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der/die Mieter zahlen zunächst ganz regulär Miete. Diese Mietzahlungen werden dann zu einem Teil auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des/der Mieter über.

 
 

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