Drucksache - 0903/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob durch Verlegung der Ladezone des Nahkaufs eine Anordnung des Zebrastreifens auf der westlichen Seite der Jägerstraße ermöglicht und umgesetzt werden kann. Begründung:
Der übliche Querungsweg befindet sich direkt vor dem Nahkauf. Es ist zu befürchten, dass querende Fußgänger/-innen auch weiterhin diesen Weg wählen und dadurch einer erhöhten Gefährdung durch ankommende bzw. wieder anfahrende Fahrzeuge ausgesetzt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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