Drucksache - 0876/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Befristung der Genehmigung für Steganlagen für den Wassersport aufzuheben. Begründung:
Steganlagen sind vor der Errichtung durch die zuständigen Behörden auf Bezirksebene zu genehmigen. Die Genehmigung gilt als für 10 Jahre erteilt. Der Betreiber einer Steganlage muss nach 10 Jahren eine Neugenehmigung selbstständig initiieren. Dieses Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum das Verfahren nicht berlinweit einheitlich geändert werden könnte. Der personelle Aufwand für die Genehmigungsverfahren ist erheblich. Ein sinnvoller Schritt zur Entbürokratisierung der Berliner Verwaltungslandschaft könnte hier erfolgreich umgesetzt werden. |
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Bezirksamt Spandau
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