Ukraine
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Drucksache - 0815/XX
Schlussbericht Das Bezirksamt wurde beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in Einladungen zu persönlichen Gesprächsterminen bei Spandauer Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Nord auf das Beistandsrecht gemäß SGB X § 13 Abs. 4 hingewiesen wird. Das Bezirksamt hat daraufhin einen abgestimmten Textentwurf an die angesprochenen Stellen übermittelt. Es folgte eine Abfrage, wie mit dem Textentwurf umgegangen wurde, bzw. wie in entsprechenden Stellen auf da Beistandsrecht gem. SGB X § 13 Abs. 4 hingewiesen wird.
Bei der AG SGB II am 08.11.2018 wurde das Thema von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ebenfalls thematisiert. In Berlin wurde dafür zunächst die Regelung getroffen, dass die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit und den Jobcentern veröffentlich werden. Zusätzlich wurden im Jobcenter Spandau Flyer ausgelegt (ein Muster ist als Anlage beigefügt). Wie dem ersten Zwischenbericht zur DS 0815/XX zu entnehmen ist, werden Anträge und deren Aufbau/Inhalt für das Jobcenter zentral von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verwaltet. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg steht hierzu aber in direktem Kontakt mit der Bundesagentur.
Im Bereich Bürgerdienste lässt sich der Zusatz bei einer Mehrzahl der Anträge nicht einfügen, da diese ebenfalls landes- bzw. bundeseinheitlich sind. Sollten Bürgerinnen und Bürger jedoch direkt ein- bzw. vorgeladen werden, soll dieser Zusatz mit aufgenommen werden. Die Fachbereichsleitungen wurden hierzu entsprechend sensibilisiert.
Das Bezirksamt bittet daher den Beschluss als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 1. Februar 2019
Kleebank Bezirksbürgermeister
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