Drucksache - 0655/XX
Das Bezirksamt hat sich nachdrücklich für einen Erhalt einer statistischen Auswertung auf Landesebene eingesetzt.
Die rein technische Möglichkeit einer Auswertung wurde zwar bejaht, jedoch ist die Polizei nur dazu bereit, wenn sich alle Bezirke auf einheitliche Anforderungen zu einer Statistik über die bei der Bußgeldstelle eingehenden Anzeigen resp. deren Auswertung verständigen.
Einzelne (Bezirks-)Anfragen werden von der Polizei grundsätzlich nicht beantwortet.
Bisher waren die Bezirke an einer solchen Statistik nicht interessiert, somit war hierzu auch kein Konsens möglich – in Folge ergaben sich auch keine abgestimmten bzw. einheitlichen Anforderungen.
Es wird nun ein erneuter Vorstoß unternommen. Ob das zu einem anderen Ergebnis führt, bleibt abzuwarten.
Berlin Spandau, den 30. Januar 2019
Das Bezirksamt
Helmut KleebankStephan Machulik BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat Begründung:
Der Bereich der Spandauer Altstadt wird vom Bezirksamt als Schwerpunkt im Rahmen der Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingeordnet.
Da das Bezirksamt Spandau aufgrund technischer Vorgaben des Landes Berlin nicht auf die Daten im Rahmen dieser Kontrollen zugreifen kann, sind Maßnahmen im Rahmen der Schwerpunktsetzung allerdings erheblich erschwert. Das Bezirksamt Spandau sollte daher für den Schwerpunkt Altstadt Spandau eine Datenlage schaffen.
Die Altstadt darf nicht als Parkraum missbraucht werden! |
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Bezirksamt Spandau
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