Drucksache - 0651/XX
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
A.)Beschluss des Bezirksamtes vom 19. Dezember 2017 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 283
B.)Beschluss des Bezirksamtes vom 19. Dezember 2017 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 386
C.)Beschluss des Bezirksamtes vom 19. Dezember 2017 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 389
Zu A)Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit – Stadtentwicklungsamt – wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 283 für eine Teilfläche des Geländes südlich und östlich der Grundstücke Teltower Straße 2/24 sowie einen Abschnitt der Teltower Straße im Bezirk Spandau einzustellen. Der Beschluss vom 2. Juni 1987 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 47 vom 16. Oktober 1987, Seite 1528) ist damit aufgehoben.
Zu B)Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit – Stadtentwicklungsamt – wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 386 für die Grundstücke Torweg 114/124 / Isenburger Weg 18 / Immergrünsteig 1, Torweg 115/125 A, Isenburger Weg 16 und Distelpfad 15 sowie für Abschnitte des Torweges und des Geißblattpfades im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen. Der Beschluss vom 3. November 1992 (ABl. Nr. 59 vom 20. November 1992, Seite 3442) zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben.
Zu C)Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit – Stadtentwicklungsamt – wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 389 für die Flächen zwischen Geißblattpfad, Feigensteig, Ahlbeerensteig, Birnenpfad, Distelpfad, Immergrünsteig sowie für Abschnitte des Immergrünsteiges und des Distelpfades im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken einzustellen. Der Beschluss vom 31. August 1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 45 vom 24. September 1993, Seite 2801) ist damit aufgehoben.
4. Begründung:
Zu A) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 283
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII - 283
Das vom Bebauungsplan erfasste Gelände wurde teilweise vom SC Ruhleben als Sportfläche genutzt. Die Restfläche des Geltungsbereichs bildete hauptsächlich eine naturbelassene, mit Feuchtbiotopen durchzogene, naturschutzwürdige Vegetationsfläche. Weitere unbefestigte Restflächen dienten als Erschließungswege für umliegende Grundstücke.
Der Geltungsbereich sollte als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Dauerkleingärten“, „Feuchtwiese“ und „Parkanlage“ festgesetzt werden. Anlass der Planaufstellung war die Schaffung einer Kleingartenersatzanlage für die von der Margareteninsel umzusetzenden Kleingartenparzellen, Sicherung der naturbelassenen Grundstücke mit der Zweckbestimmung „Feuchtwiese“ und Anlage einer öffentlichen Grünfläche –„Parkanlage“ als Zugang zum Erholungsraum Freiheitswiesen / Tiefwerder.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 2. Juni 1987. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 283 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 47 am 16. Oktober 1987 auf Seite 1528 veröffentlicht. Des Weiteren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung ohne Bezirksamtsbeschluss vom 16. November 1987 bis zum 16. Dezember 1987 durchgeführt.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Zwischenzeitig sind die Planungsziele von 1987 überholt und wurden in dieser Form nicht umgesetzt. Im Geltungsbereich wurde die geplante Fläche mit „Dauerkleingärten“ größtenteils zugunsten der naturbelassenen Grundstücke, die als „Feuchtwiese“ fertig gestellt wurden, aufgegeben. Der geplante öffentliche Spielpatz wurde in der öffentlichen Grünfläche errichtet.
Zu B) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 386
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 386
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 386 sollte die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Jugendfreizeitheim“, „Freilichtbühne“, „Kindertagesstätte“ und Flächen für öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ nördlich des Torweges zu sichern. Darüber hinaus sollte die Festsetzung eines „allgemeinen Wohngebietes“ südlich des Torweges und von öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen, um eine geordnete städtebauliche Siedlungsentwicklung zu gewährleisten.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 3. November 1992. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 386 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 59 vom 20. November 1992 auf Seite 3442 veröffentlicht. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 23. November 1992 bis zum 18. Dezember 1992 statt. Das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wurde durch das Bezirksamt Spandau am 8. Juni 1993 beschlossen.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Die Planungsziele sind überholt. Die Errichtung einer Freilichtbühne und einer Kindertagesstätte wurde zugunsten von Wohnungsbau nicht realisiert. Der Geltungsbereich ist vollständig bebaut worden. Der öffentliche Spielplatz ist bereits fertiggestellt worden.
Zu C) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII – 389
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 389
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans VIII – 389 war es, die damals unbebauten Flächen für Wohnzwecke zu sichern. Dabei sollte der Charakter einer gering verdichteten Wohnsiedlung am Stadtrand mit Übergang zum Außenbereich erhalten bleiben. Die Grundstücksflächen im Plangebiet sollten als „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen bestimmt werden.
Derzeitiger Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 31. August 1993. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 389 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 45 vom 24. September 1993 auf Seite 2801 veröffentlicht. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 3. Januar 1994 bis zum 14. Januar 1994 statt. Das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wurde durch das Bezirksamt Spandau am 4. Januar 2000 beschlossen.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Das Plangebiet ist vollständig mit Wohnbaufläche bebaut, so dass die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht erforderlich ist.
Das Verfahren über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der oben genannten Bebauungspläne ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 19. Januar 2018 abgeschlossen.
Dieser Vorlage sind die folgenden Anlagen beigefügt:
Anlage: Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 4.000 mit den Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe VIII – 283, VIII – 386 und VIII - 389
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. IS. 3634).
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S.692), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90),
Berlin – Spandau, den 11.04.2018 Das Bezirksamt
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