Drucksache - 0474/XX
Die Zulassung des Fahrradverkehrs auf den Gehwegen der Betckestraße (Z 239 mit Zz 1022-10 StVO) wird von den zuständigen Stellen abgelehnt. Hintergrund ist v.a. das nicht unerhebliche Fußgängeraufkommen mit einem hohen Kinderanteil sowie die Vielzahl der unmittelbar auf den Gehweg führenden Hauseingänge.
Teer wird im Straßenbau bereits seit vielen Jahren als Fahrbahndecke nicht mehr eingebaut. Aber auch eine teilweise bituminöse Befestigung der Fahrbahn der Betckestraße ist bautechnisch nicht möglich. Eine Vielzahl von Gründen lassen dies nicht zu, vorrangig sind hier zu nennen: •die Oberflächenentwässerung würde erheblich beeinträchtigt; •der Einmündungsbereich Wörther Straße/Betckestraße müsste baulich umgestaltet werden; •der Fahrradverkehr wäre durch die zwischen Asphalt und Großsteinpflaster entstehende Kante erheblich gefährdet; •der Kfz-Verkehr (Feuerwehr!) wäre aufgrund des unterschiedlichen Bremsverhaltens eines Kfz auf Asphalt bzw. Großsteinpflaster erheblich gefährdet.
Das Straßen- und Grünflächenamt beabsichtigt, die Fahrbahndecke der Betckestraße zu asphaltieren, der Beginn der Baumaßnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen. Schon aus haushaltswirtschaftlichen Gründen verbieten sich daher größere Investitionen.
Berlin-Spandau, den 27 .11.2017 Das Bezirksamt
KleebankBewig BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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