Drucksache - 0362/XX  

 
 
Betreff: Neustadt durch Milieuschutz erhalten - Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
07.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
30.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
06.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Linksfrakt. vom 10.07.2017
2. Version vom 12.08.2019

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) mittels eines „Grobscreenings“ durch externes Gutachten für die Spandauer Neustadt vorzubereiten.

Zur Finanzierung der erforderlichen Gutachten ist auf Fördermittel des Landes Berlin zurückzugreifen.


Begründung:

 

Im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) 2017-2019 der S.T.E.R.N. Gesellschaft für behutsame Stadterneuerung mbH - dem Beauftragten für das Quartiersverfahren Spandauer Neustadt, heißt es auf Seite 27 im Kapitel 5. Strategie der Verstetigung unter D. Ausblick:

 

Die Auswirkungen der „Wachsenden Stadt Berlin“ sind inzwischen auch in Spandau durch eine deutliche Dynamik auf dem Wohnungsmarkt ablesbar. Durch die zu erwartende Schließung des Flughafens Tegel und aufgrund der attraktiven Lage des Quartiers an Wasser- und Waldnähe und einer guten verkehrlichen Anbindung sind starke Impulse in der Quartiersentwicklung zu erwarten, die einerseits einen Gentrifizierungsprozeß befürchten lassen, aber auch Anreize für eine Verbesserung des Gebietes bieten können. Daher sollten alle verfügbaren städtebaulichen Instrumente eingesetzt werden, die für den Schutz der Gebietsbevölkerung vor sozialer Verdrängung zur Verfügung stehen (z.B. Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs.1, S. 1, Nr. 2 BauGB).“

 

Ferner heißt es auf Seite 23 im Kapitel 4. Künftiger Handlungsbedarf im Gebiet unter 4.4 Öffentlicher Raum:

 

Nach Schließung des Flughafens Tegel wird der Wegfall des starken Fluglärms voraussichtlich einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Wohnungsmarkts in der Neustadt haben, voraussichtlich werden geplante Wohnungsbauprojekte zügig umgesetzt. Bei dieser Entwicklungsdynamik ist die Gefahr der Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung durch Mietsteigerungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen frühzeitig mit allen verfügbaren städtebaulichen Instrumenten zu begegnen. Hierzu sollen bereits jetzt präventive Maßnahmen für die Prüfung des Erlasses einer Sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Betracht gezogen werden.

 

(Fußnote 33: z.B. Gutachten zum „Grobscreening“ zu Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck)“

 

Der Bericht des Beauftragten für das Quartiersverfahren Spandauer Neustadt kommt aus fachlicher Sicht und aus intimer Kenntnis der Situation vor Ort hier zu einer eindeutigen Handlungsempfehlung, der der Bezirk sich nicht verschließen sollte.

 

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe in solchen Verfahren ist Eile geboten. Bei Vorliegen einer so eindeutigen Bewertung wäre weiteres Zuwarten fahrlässig.

 

Der Bezirk Reinickendorf wird für den Bereich Reinickendorf Ost wegen identischer Entwicklungsannahme dem Vernehmen nach ebenfalls entsprechende Schritte einleiten.

 
 

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