Drucksache - 0354/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 5-110
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR BewigBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.07.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. vom 30.06.2017
Anlage zur V.z.K. vom 30.06.2017

Entwurf zum Bebauungsplan 5-110r eine Teilfläche des Grundstücks Goebelstraße 147 und 151, Lenther Steig 7 sowie Schuckertdamm 345 im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt.

 

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamts vom 31. Mai 2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans.

 

In Anlage beigefügt: ein Kartenausschnitt ohne Maßstab

 

 

1. Begründung

 

1.1         Anlass der Planaufstellung

 

Anlass für die Aufstellung ist die Absicht zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Schulstandorts.

 

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans resultiert aus der Notwendigkeit, für die vorgesehene Nutzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Da das Plangebiet derzeit gemäß § 34 BauGB (Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu beurteilen ist, wäre Schule als Art der baulichen Nutzung zulässig. Da ein Schulstandort jedoch besondere Anforderung an die Größe von Haupt- und Nebenanlagen stellt, ist eine Einfügung der Anlage in das Maß der baulichen Nutzung der Umgebung nicht gegeben. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die Realisierbarkeit des Schulstandorts planungsrechtlich sichergestellt werden.

 

Durch die geplanten Entwicklungen von Wohnbauflächen werden voraussichtlich ca. 3.500 bis 4.000 zusätzliche Wohneinheiten im Umfeld entstehen. Dies bedingt einen Bedarf von 420 bis 480 zusätzlichen Grundschulplätzen, die durch den Bestand nicht abgedeckt werden können. Der Schulentwicklungsplan prognostiziert bereits einen Fehlbedarf. Auf diese Entwicklung soll der vorliegende Bebauungsplan 5-110 in angemessener Weise reagieren.

 

1.2 Beschreibung des Plangebiets

 

Der Bebauungsplan 5-110 umfasst eine Teilfläche des im Titel genannten Grundstücks im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt.

 

Das Plangrundstück ist momentan durch eine Sporthalle und einen Sportplatz genutzt.

 

Nördlich und östlich befinden sich bestehende Wohnsiedlungen in Reihenhausbauweise. Unmittelbar südlich verläuft die Trasse der nicht in Betrieb befindlichen Siemensbahn. In westlicher Richtung ist das Gebiet durch den Rohrdamm begrenzt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Rohrdamms befindet sich hinter einem ca. 15m breiten Grünstreifen ein Hotel.

 

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über den Rohrdamm, die Goebelstraße und den Lenther Steig. Über den Rohrdamm ist das Plangebiet mit dem Siemensdamm verbunden, der in westlicher Richtung durch den Ortsteil Haselhorst und zum Hauptzentrum der Altstadt Spandau führt. In östlicher Richtung führt der Siemensdamm zum Nachbarbezirk Charlottenburg und den Auffahrten zu den Autobahnen A 100 sowie A 111.

 

Etwa 300 m südlich des Plangebiets befindet sich der U-Bahnhof Rohrdamm, der über die U-Bahnlinie U7 eine Anbindung zum S- und U-Bahnhof Spandau, sowie in Richtung Kurfürstendamm gewährleistet. Des Weiteren ist eine Verbindung durch die Buslinie 123  zwischen den Mäckeritzwiesen nördlich des Plangebiets und dem Berliner Hauptbahnhof gegeben. Nachts verkehrt der Nachtbus N23 zwischen Mäckeritzwiesen und Rohrdamm.

 

Eigentümer des Plangrundstücks ist durch zwischenzeitlichen Erwerb von der Firma Siemens der Bezirk Spandau.

 

1.3 Planerische Ausgangssituation

 

Nach dem Landesentwicklungsplan LEP B-B liegt das Gebiet im Gestaltungsraum Siedlung, was den Zielen des Bebauungsplans 5-110 nicht entgegensteht. Im Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt.

 

r das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und der Baunutzungsplan weist es als „Nichtbaugebiet“ aus. Diese Gebietskategorie ist nicht in geltendes Recht übergeleitet, weswegen der Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

 

1.4 Ziel und Zweck

 

Ziel des Bebauungsplans 5-110 ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Schulstandorts zu schaffen.

 

1.5 Inhalt des Bebauungsplans

 

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ vor. Das Nutzungsmaß und die Ausgestaltung der Fläche hängen von den fachlichen Ansprüchen an den Raum ab und werden im Verlauf des Verfahrens konkretisiert.

 

Die Grundstücksfläche wird durch die Goebelstraße, den Lenther Steig und den Rohrdamm verkehrlich erschlossen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung vom 01. März 2016 über die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-110 sowie seine Ziele und Zwecke informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erhielten Mitteilungen über die Planungsabsicht. Die Senatsverwaltung merkte an, dass die Entwickelbarkeit aus dem FNP (Flächennutzungsplan) nicht gegeben ist, falls die Fläche baulich genutzt werden soll. Ein Änderungsverfahren zum FNP wird nach Aussage der zuständigen Senatsverwaltung eingeleitet und im Parallelverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt. Die Frage, ob gesamtstädtische Belange berührt sind, kann erst nach weiterer Konkretisierung der Planung geklärt werden. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat keine Einwände gegen die Planung erhoben.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs ohne Maßstab beigefügt.

 

2. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Dem Bezirk entstehen voraussichtlich Personalkosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie ggf. Kosten für die externe Beauftragung von Gutachten.

 

3. Sonstiges

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ohne Maßstab beigefügt.

 

 

Berlin-Spandau, 30.06.2017

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank Bewig

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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