Drucksache - 0263/XX  

 
 
Betreff: Institutionelle Förderung der Jugendtheaterwerkstatt Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
27.09.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Linksfrakt. v. 22.05.2017
Vorl. z.K. v. 28.08.2017

 

 

 

Das Bezirksamt hat den Vorgang nochmals geprüft und beabsichtigt auch weiterhin nicht, den Träger der Jugendtheaterwerkstatt institutionell zu fördern.

 

Das Bezirksamt fördert die Arbeit mit jungen Menschen im Sinne des SGB VIII im Rahmen des vom Träger beantragten Projektes zielgerichtet und prüft im Rahmen der Entscheidung über die Förderung der Projekte von Trägern der freien Jugendhilfe im Jahr 2018, ob und in welcher Höhe die Förderung fortgesetzt werden muss.

Mit der institutionellen Förderung wird nicht ein Vorhaben (Projekt) finanziert, sondern der Träger selbst. Die Zuwendungsmittel dienen dem satzungsgemäßen Handeln des Trägers insgesamt, welches bei der Jugendtheaterwerkstatt über das beantragte und bisher geförderte Projekt und dessen Zielgruppe hinausreicht. Das Bezirksamt will aber zielgerichtet beantragte Projekte und mit diesen die Zielgruppe der jungen Menschen fördern.

 

In Anbetracht der knappen Fördermittel und der Vielzahl förderungswürdiger Anträge bzw. Projekte im Bezirk besteht ohnehin kein Raum für eine umfangreichere Förderung. Dem Bezirksamt liegt ein Antrag auf Projektförderung mit einem entsprechenden Finanzplan vor. Zur Zeit prüft das Bezirksamt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Mittel zur Projektdurchführung erforderlich sind und in welcher Höhe für das Projekt Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können und sollen. Entscheidungen über die Höhe der Förderung im Bereich des Jugendamtes, trifft die Verwaltung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss (§71 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

 

Gemäß § 74 Abs. 5 SGB VIII sind bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzusetzen. Darunter fällt auch die Art der Förderung. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Jugendtheaterwerkstatt einer von vielen Trägern hervorragender Projekte im Aufgabenbereich des Jugendamtes. Die dem BVV-Vorgang zu entnehmende Begründung, der Träger leiste "..herausragende Beiträge., die über die Grenzen des Bezirks hinaus bekannt sind und geschätzt werden", begründet auch daher kein gesondertes Zuwendungsverfahren.

 

Der Wunsch der Jugendtheaterwerkstatt nach institutioneller Förderung ist auch in einem Gespräch mit Herrn Kultursenator Lederer thematisiert worden. Bei einem Besuch vor Ort ist im gemeinsamen Gespräch mit dem Bezirksamt von ihm ausgeführt worden, dass auch aus dem Berliner Kulturetat keine institutionelle Förderung möglich ist, der Senat aber die bisherige Förderform für die JTW ohnehin bereits als sehr geeignet sieht, den Träger zu unterstützen. Auf Nachfrage sieht auch der Bereich Kultur im Bezirksamt keine größere Fördermöglichkeit.

 

 

Berlin-Spandau, den 28.08.2017

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Machulik

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

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