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Energiesparen

Drucksache - 0254/XX  

 
 
Betreff: Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Werner 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.05.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Entscheidung
19.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
15.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
21.03.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen   
Bauen, Verkehr und Grünflächen Mitberatung
17.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen im Ausschuss abgelehnt   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Entscheidung
15.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen   
20.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten      
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag AfD v. 16.05.2017
2. Version vom 16.07.2019
3. Version vom 16.07.2019

Das Bezirksamt wird beauftragt, zusammen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden - insbesondere der Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst - ein Mustersicherheitskonzeptr öffentliche Veranstaltungen in Spandau zu erstellen!

 

Begründung:

 

Ein Musterkonzept (Rahmenbedingungen und Checklisten) erleichtert den genehmigenden Behörden die Prüfung, weil sie auf vergleichbar strukturierte Sicherheitskonzepte treffen. Bei aller Individualität erweist es sich, sowohl für den Veranstalter als auch für die zuständigen Behörden als hilfreich und sinnvoll, auf ein einheitliches Grundgerüst für ein Sicherheits­konzept zurückgreifen zu können.

 

Der Veranstalter kann anhand des vorgegebenen Musterkonzepts seiner Verpflichtung nach­kommen und die individuellen Gegebenheiten bei der Ausformulierung des Konzepts berück­sichtigen. Aber auch die zuständigen Beamten können anhand solcher „Mustervorlagen“ zum großen Teil in ihrer Entscheidungskompetenz entlastet werden.

Mitte Juni findet das Havelfest in Spandau statt. Hier soll bereits ein solches, so laut Veranstalter, Sicherheitskonzept eingereicht werden.

 

Was bereits in anderen Großstädten gang und gäbe ist, sollte in Berlin auch möglich sein.


 


 

 
 

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