Drucksache - 0094/XX  

 
 
Betreff: Straßenbenennung im Parkviertel Kladow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die GrünenBündnis '90 / Die Grünen
Verfasser:Gellert / Ahmadi 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
28.06.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Bauen, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.03.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
09.05.2017 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
16.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bü'90/Die Grünen v. 20.02.2017

Das Bezirksamt wird beauftragt, von der geplanten Straßenbenennung "Am Waldkiefernweg" im Parkviertel Kladow abzusehen und einen Namensvorschlag aufzugreifen, der den anerkannten Regeln der deutschen Rechtschreibung folgt.


Begründung:

 

Im Amtsblatt für Berlin, Jg 67, Nr. 3, S. 215, war zu lesen, dass in Spandau im Parkviertel Kladow, Bebauungsplan VIII-424, eine Wohnstraße den Namen "Am Waldkiefernweg" erhalten soll. Der Name wäre so vom privaten Bauträger vorgeschlagen worden.

 

Allerdings war von der zuständigen Stelle im Bezirksamt zu erfahren, dass der ursprüngliche Vorschlag "Waldkiefernweg" deshalb abgelehnt worden war, weil eine Verwechslungsgefahr zum "Waldkiefernring" in Grünau bestünde. Laut Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz § 5,3a sind Dopplungen von Straßennamen in Berlin nicht zulässig, wobei das Grundwort die entscheidende Rolle spielt. Deshalb sei der geplante Name "Waldkiefernweg" mit einem "Am" ergänzt worden, gut an der handschriftlichen Ergänzung in der entsprechenden Planskizze zu erkennen.

 

Aus dieser Änderung ergibt sich allerdings ein Logikfehler, da die Präposition "An" oder "Am" eine Angabe zu der Lage, der Nähe, der Berührung darstellt und eine Beziehung zu einem Objekt herstellt.

 

Ein "Waldkiefernweg", an dem die Straße "Am Waldkiefernweg" dann liegen könnte, ist aber in der Nähe der zu benennenden Straße nicht zu finden, ja in ganz Berlin nicht vorhanden. Damit würde die geplante Straßenbenennung der Ausführungsvorschrift zu § 5, 3d des Berliner Straßengesetzes widersprechen, welche besagt, dass sich die Benennung von Straßennamen an den anerkannten Regeln der Rechtschreibung zu orientieren hat.

 

Da sowohl der ursprüngliche Name "Waldkiefernweg" als auch der geplante Name "Am Waldkiefernweg" gegen die Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz verstößt, wäre entweder eine sprachlich korrekte, andere Bezeichnung denkbar, wie z. B. "An den Waldkiefern", oder der ursprünglich geplante Name könnte beibehalten werden. Das wäre zwar auch ein Verstoß gegen die Ausführungsvorschrift des Berliner Straßengesetzes, aber wenigstens sprachlich korrekt. Dagegen mag die geplante Ergänzung mit der Präposition "Am" dem Unterscheidungswunsch der Ausführungsvorschrift genügen, in Wirklichkeit stellt ein zusätzliches "Am" kein wirkliches Unterscheidungsmerkmal dar, auch wenn das seitens des Gesetzgebers irgendwann mal so gesehen worden mag.

 
 

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