Drucksache - 1663/XIX  

 
 
Betreff: Halteverbotszone in der Neukladower Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.11.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
21.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
18.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.03.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
20.04.2016 
- Generationen-BVV - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 09.11.2015
BE BüO v. 18.02.2016
Vorl. z. K. v. 07.03.2016

Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

In normalen Schul- und Anliegerverkehrszeiten sind keine Behinderungen des Fahrzeugverkehrs festgestellt worden. In besonderen Situationen, welche ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich bringen, kann es zu einer Situation kommen, bei der durch das Parken des Linienbusses an der dortigen Endhaltestelle und gleichzeitig gegenüber abgestellten Fahrzeugen, eine ausreichende Durchfahrtbreite nicht mehr gegeben ist.

Auch wenn eine solche Situation selten auftreten dürfte, stellt diese z.B. im Falle eines Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes für die Einsatzkräfte eine erhebliche Behinderung dar.

 

r den Fall, dass im Rahmen von Veranstaltungen z.B. im Gutspark Neukladow  verkehrliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden müssen, sind diese durch den Veranstalter zeitgerecht vorher mit dem Polizeiabschnitt 23 und der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Diese Dienststellen werden bei Vorliegen entsprechender Informationen bzw. Notwendigkeit auch von Amts wegen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, sofern der Veranstalter dafür keine hinreichende Vorsorge trägt. Über die Kostentragung entscheidet die Straßenbaubehörde im Einzelfall.

 

Um einer solchen (relativ seltenen) Situation außerhalb von Veranstaltungen vorzubeugen, wird das vorhandene Haltverbot im Wendebereich der Neukladower Allee auf den der BVG Haltestelle gegenüber  liegenden Straßenabschnitt erweitert. Das Anordnungsverfahren wurde bereits eingeleitet.

 

Damit wird die Angelegenheit im Sinne des o.g. Antrags seitens des FB-SV als erledigt angesehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 7.rz 2016

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Machulik

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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