Drucksache - 1663/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
In normalen Schul- und Anliegerverkehrszeiten sind keine Behinderungen des Fahrzeugverkehrs festgestellt worden. In besonderen Situationen, welche ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich bringen, kann es zu einer Situation kommen, bei der durch das Parken des Linienbusses an der dortigen Endhaltestelle und gleichzeitig gegenüber abgestellten Fahrzeugen, eine ausreichende Durchfahrtbreite nicht mehr gegeben ist. Auch wenn eine solche Situation selten auftreten dürfte, stellt diese z.B. im Falle eines Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes für die Einsatzkräfte eine erhebliche Behinderung dar.
Für den Fall, dass im Rahmen von Veranstaltungen z.B. im Gutspark Neukladow verkehrliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden müssen, sind diese durch den Veranstalter zeitgerecht vorher mit dem Polizeiabschnitt 23 und der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Diese Dienststellen werden bei Vorliegen entsprechender Informationen bzw. Notwendigkeit auch von Amts wegen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, sofern der Veranstalter dafür keine hinreichende Vorsorge trägt. Über die Kostentragung entscheidet die Straßenbaubehörde im Einzelfall.
Um einer solchen (relativ seltenen) Situation außerhalb von Veranstaltungen vorzubeugen, wird das vorhandene Haltverbot im Wendebereich der Neukladower Allee auf den der BVG Haltestelle gegenüber liegenden Straßenabschnitt erweitert. Das Anordnungsverfahren wurde bereits eingeleitet.
Damit wird die Angelegenheit im Sinne des o.g. Antrags seitens des FB-SV als erledigt angesehen.
Berlin-Spandau, den 7. März 2016 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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