Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1443/XIX
Die Kosten für die Erstellung einer festen Rollstuhl-Rampe an der Mauerritze im Kulturhaus Spandau betragen nach den Erfahrungen vergleichbarer Rampen 30.000 ?.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2016/2017 wurden für diesen Verwendungszweck keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Bevor die Erstellung einer festen Rollstuhl-Rampe an der Mauerritze im Kulturhaus Spandau erfolgen kann, müssen bei Kapitel 3306 Titel 51900 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Mittel in Höhe von 30.000 ? zur Verfügung gestellt werden, da nach Nr. 8 der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 34 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Maßnahmen, die zur Leistung von Ausgaben führen oder führen können, erst in Angriff genommen werden dürfen, wenn die erforderlichen Ausgaben verfügbar sind.
Ich werde über den weiteren Fortgang berichten.
Berlin-Spandau, den 13. Januar 2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
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