Drucksache - 0941/XIX  

 
 
Betreff: Renaturierung des Haselhorster Uferweges
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
21.01.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
16.09.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 15.01.2014
Vorl. z.K. v. 16.12.2014
Vorl. z.K. v. 01.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und durch wen mit welchen Kosten die seit Jahrzehnten nicht mehr benötigten gusseisernen Steganlagen am Haselhorster Ufer des Alten Spandauer Schifffahrtskanal, zum Beispiel die der Reedereien in Höhe Lünette, a

1. Zwischenbericht vom 29.01.2015 - Drs. Nr. 0941/XIX -

 

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,  Abteilung Integrativer Umweltschutz  - VIII D 2 -, hat Folgendes geantwortet:

 

"Am Haselhorster Weg befinden sich drei Anlegebrücken für die Fahrgastschifffahrt. Für alle liegen befristete wasserbehördliche Genehmigungen vor:

 

- Reederei Becker, AZ: 6795/15-085-H-1 befristet bis 31.01.2019 bei km 0,41

- Reederei Riedel, AZ: 6795/15-085-G-1 befristet bis 31.12.2018 bei km 1,834

- Reederei Riedel, AZ: 6795/15-085-H-2 befristet bis 31.12.2018 bei km 0,96

 

Nach Ablauf der wasserbehördlichen Genehmigungen kann abschließend über den weiteren Verbleib der Anlagen im Gewässer entschieden werden.

Unabhängig davon werden die Reedereien seitens der Wasserbehörde im Rahmen unserer Prioritätensetzung zur Herstellung der Betriebssicherheit ihrer Anlagen aufgefordert werden."

 

Das Bezirksamt sieht damit den konkreten Prüfauftrag als erfüllt an.

 

 

Berlin-Spandau, den 1. September 2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

Begründung:

Begründung:

 

Die Steganlagen der Binnenschifffahrt werden mindestens seit 30 Jahren nicht mehr genutzt und sind seit ihrer Stilllegung dem stetigen Verfall und dem Vandalismus preisgegeben. Mittlerweile bestehen die Stege nur noch aus den gusseisernen Gerippen, was jedoch Wildangler und Jugendliche nicht davon abhält, die Steganlagen trotz Verbotshinweise zu betreten.

 

Zwischen den Steganlagen in Höhe Lünette hat sich eine geschützte Uferzone gebildet, die in den vergangenen Jahren sogar von Schwänen zum Brüten genutzt wurde.

 

Die Beseitigung der Reste der Steganlagen wäre demnach nicht nur eine optische Aufwertung des Uferweges, sondern auch ein Beitrag zur Renaturierung und zur Sicherung der Lebensräume beispielsweise der Schwäne, da diese dann nicht mehr so gut über die Steganlagen gestört werden können.

 
 

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