Drucksache - 0941/XIX
1. Zwischenbericht vom 29.01.2015 - Drs. Nr. 0941/XIX -
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz - VIII D 2 -, hat Folgendes geantwortet:
"Am Haselhorster Weg befinden sich drei Anlegebrücken für die Fahrgastschifffahrt. Für alle liegen befristete wasserbehördliche Genehmigungen vor:
- Reederei Becker, AZ: 6795/15-085-H-1 befristet bis 31.01.2019 bei km 0,41 - Reederei Riedel, AZ: 6795/15-085-G-1 befristet bis 31.12.2018 bei km 1,834 - Reederei Riedel, AZ: 6795/15-085-H-2 befristet bis 31.12.2018 bei km 0,96
Nach Ablauf der wasserbehördlichen Genehmigungen kann abschließend über den weiteren Verbleib der Anlagen im Gewässer entschieden werden. Unabhängig davon werden die Reedereien seitens der Wasserbehörde im Rahmen unserer Prioritätensetzung zur Herstellung der Betriebssicherheit ihrer Anlagen aufgefordert werden."
Das Bezirksamt sieht damit den konkreten Prüfauftrag als erfüllt an.
Berlin-Spandau, den 1. September 2015Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Die Steganlagen der Binnenschifffahrt werden mindestens seit 30 Jahren nicht mehr genutzt und sind seit ihrer Stilllegung dem stetigen Verfall und dem Vandalismus preisgegeben. Mittlerweile bestehen die Stege nur noch aus den gusseisernen Gerippen, was jedoch Wildangler und Jugendliche nicht davon abhält, die Steganlagen trotz Verbotshinweise zu betreten.
Zwischen den Steganlagen in Höhe Lünette hat sich eine geschützte Uferzone gebildet, die in den vergangenen Jahren sogar von Schwänen zum Brüten genutzt wurde.
Die Beseitigung der Reste der Steganlagen wäre demnach nicht nur eine optische Aufwertung des Uferweges, sondern auch ein Beitrag zur Renaturierung und zur Sicherung der Lebensräume beispielsweise der Schwäne, da diese dann nicht mehr so gut über die Steganlagen gestört werden können. |
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