Drucksache - 0899/XIX
Für den Wochenmarkt vor dem Rathaus Spandau wurde antragsgemäß seitens des Bau- und Wohnungsamtes die erforderliche städtebauliche Befreiung für zwei Markttage erteilt. Diese Befreiung ist bis zum 30.04.2015 befristet.
Eine Befreiung ist für einen dritten Markttag planungsrechtlich nicht vorgesehen. Dem Antrag auf Verlängerung der bisherigen Befreiung ist ein entsprechendes Konzept beizfügen.
Berlin - Spandau, den 02. Februar 2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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