Ukraine
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Drucksache - 0815/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, aus den Vergaberichtlinien für die Spandauer Ehrennadel unter Punkt zwei im zweiten Satz das Wort "religiösen" zu streichen, so dass dieser wie folgt aussieht:
"Die zu ehrende Person soll sich dadurch auszeichnen, dass sie insbesondere im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder gesellschaftspolitischen (öffentlichen) Bereich über einen längeren Zeitraum außergewöhnliche Leistungen vollbracht hat." Begründung:
Es ist nicht Aufgabe des Bezirkes/Staates, Verdienste für die Verbreitung der Religion zu honorieren.
Für ihr soziales Engagement können kirchliche Einrichtungen oder ihre Mitglieder selbstverständlich weiterhin geehrt werden, so wie alle anderen Organisationen und Personen ebenfalls, die sich entsprechend verdient gemacht haben.
Kriterium soll hingegen nicht sein, sich um eine bestimmte Religion besonders verdient gemacht zu haben. Welche Religion besonders auszeichnungswürdig ist, kann nicht Gegenstand der Beratung für die Verleihung einer Ehrennadel sein. Es würde gegen die gebotene staatliche Neutralität gegenüber Weltanschauungen verstoßen. Deshalb die Präzisierung in den Vergaberichtlinien zur Verleihung der Ehrennadel von Spandau. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0