Drucksache - 0803/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf zu dem Bebauungsplan VIII-256
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.09.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 05.09.2013
Anl. z. Vorl. z.K. v. 05.09.2013

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Vorg.:               Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung vom Beschluss des Bezirksamts vom 10. September 1985 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-256

 

              Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung über den Stand des Bebauungsplans in der Sitzung am 29. Januar 1986 (Vorlage zur Kenntnisnahme Nr. 494)

 

Betr.:              Beschluss des Bezirksamts vom 15. Juli 2013 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-256

 

Anl.:              Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 5000

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat am 15. Juli 2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-256 für die Grundstücke Kladower Damm 290 / 304 und Grundbuch von Kladow Blatt 1376, 1470, 2327 und 2718 sowie für Teilflächen der Grundstücke Grundbuch von Kladow Blatt 299, 4553 und 4874 im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow einzustellen. Der Beschluss vom 10. September 1985 (ABl. Nr. 70 vom 29. November 1985) ist damit aufgehoben.

 

Begründung:

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-256

 

Mit dem Bebauungsplan VIII-256 sollte in der Mitte der 1980er Jahre die Bebauung der Grundstücke am Kladower Damm verhindert werden, um eine freie Sichtbeziehung und den Zugang zur Kladower Feldflur zu sichern. Die historisch gewachsene landwirtschaftliche Nutzung sowie das Dorf- und Landschaftsbild sollten erhalten werden.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert, um im Norden die Errichtung eines Sport- und eines Campingplatzes zu ermöglichen. Die Erweiterung der damals bestehenden Golfplatzanlage sollte so verhindert werden.

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-256 wurde mit Beschluss des Bezirksamtes vom 10. September 1985 eingeleitet und am 1. Dezember 1985 ortsüblich bekannt gemacht. Am 14. Juni 1988 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch Beschluss des Bezirksamtes erweitert und die Planinhalte ergänzt.

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

Die Sicherung des Freiraums und der Sichtbeziehungen zur Feldflur wird durch das bestehende Landschaftsschutzgebiet LSG 29 erreicht. Eine rechtliche Verankerung durch einen Bebauungsplan ist nicht erforderlich.

 

Die geplante Nutzung im Norden des Plangebietes durch einen Camping- und Sportplatz ist im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und somit nicht aus diesem entwickelbar. Die Erweiterung des Golfclubs hat inzwischen stattgefunden. Darüber hinaus überschneidet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes VIII-256 im Süden des Gebietes mit dem des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 5-93.

 

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-256 ist demnach nicht mehr gegeben.

 

 

Berlin-Spandau, 5.9.2013

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen