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Drucksache - 0787/XIX  

 
 
Betreff: Ausführungsvorschriften Honorare für Musikschulen korrigieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
09.04.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV überwiesen   
Bildung und Kultur Kenntnisnahme
08.07.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
09.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D-Antrag GAL v. 27.08.2013
Vorl. z.K. v. 28.03.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende bezirksübergreifende Initiative zu unterstützen und sich beim Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Hon

zu 1

Die Musikschule Spandau war wie alle anderen Musikschulen des Landes Berlin gezwungen, spätestens ab 01.08.2013 die neuen vertraglichen Regeln anzuwenden. Für das Jahr 2013 sind den Lehrkräften durch die Einzelstundenabrechnung in der Regel keine finanziellen Einbußen entstanden.

 

zu 2

Weiterhin setzt sich das Bezirksamt für eine verbesserte Honorierung der Lehrkräfte ein. Unter anderem werden dazu entsprechende Vorschläge der Fachebenen (Musikschulleitungen und Amtsleitungen) unterstützt.

 

zu 3

Hier liegt die Zuständigkeit eindeutig beim Senats und seinen zuständigen Verwaltungen.

 

zu 4

Diesem Punkt wird nicht zuletzt aus Gründen der LHO und der geltenden AV seitens der Musikschule nicht entsprochen.

 

zu 5

In Spandau findet wie an den meisten anderen bezirklichen Musikschulen bereits ein gegenüber dem "Musterrahmenhonorarvertrag" verbesserter Vertragstext Anwendung. Hier gilt aber analog zu Punkt 2: Weiterhin setzt sich das Bezirksamt für verbesserte Ausführungsvorschriften und vertragliche Regelungen ein. Unter anderem werden dazu entsprechende Vorschläge der Fachebenen (Musikschulleitungen und Amtsleitungen) unterstützt.

 

 

Berlin-Spandau, den 28. März 2014

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

Begründung:

 

Die Spandauer BVV hat sich bereits wiederholt für eine Verbesserung der neuen Honorarverträge an den Musikschulen ausgesprochen. Angesichts der für den 31. August 2013 geplanten dritten Protestkundgebung der Musikschullehrkräfte ist es sinnvoll, der Forderung im Rahmen einer bezirksübergreifenden Initiative noch einmal Nachdruck zu verleihen und somit auch die Spandauer Honorarkräfte zu unterstützen.

 

Der vorliegende Antrag wurde im Juni 2013 von der BVV Pankow beschlossen und wird in ähnlicher Form in der August-BVV in Friedrichshain-Kreuzberg behandelt.

 
 

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