Ukraine
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Drucksache - 0787/XIX
zu 1 Die Musikschule Spandau war wie alle anderen Musikschulen des Landes Berlin gezwungen, spätestens ab 01.08.2013 die neuen vertraglichen Regeln anzuwenden. Für das Jahr 2013 sind den Lehrkräften durch die Einzelstundenabrechnung in der Regel keine finanziellen Einbußen entstanden.
zu 2 Weiterhin setzt sich das Bezirksamt für eine verbesserte Honorierung der Lehrkräfte ein. Unter anderem werden dazu entsprechende Vorschläge der Fachebenen (Musikschulleitungen und Amtsleitungen) unterstützt.
zu 3 Hier liegt die Zuständigkeit eindeutig beim Senats und seinen zuständigen Verwaltungen.
zu 4 Diesem Punkt wird nicht zuletzt aus Gründen der LHO und der geltenden AV seitens der Musikschule nicht entsprochen.
zu 5 In Spandau findet wie an den meisten anderen bezirklichen Musikschulen bereits ein gegenüber dem "Musterrahmenhonorarvertrag" verbesserter Vertragstext Anwendung. Hier gilt aber analog zu Punkt 2: Weiterhin setzt sich das Bezirksamt für verbesserte Ausführungsvorschriften und vertragliche Regelungen ein. Unter anderem werden dazu entsprechende Vorschläge der Fachebenen (Musikschulleitungen und Amtsleitungen) unterstützt.
Berlin-Spandau, den 28. März 2014
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Die Spandauer BVV hat sich bereits wiederholt für eine Verbesserung der neuen Honorarverträge an den Musikschulen ausgesprochen. Angesichts der für den 31. August 2013 geplanten dritten Protestkundgebung der Musikschullehrkräfte ist es sinnvoll, der Forderung im Rahmen einer bezirksübergreifenden Initiative noch einmal Nachdruck zu verleihen und somit auch die Spandauer Honorarkräfte zu unterstützen.
Der vorliegende Antrag wurde im Juni 2013 von der BVV Pankow beschlossen und wird in ähnlicher Form in der August-BVV in Friedrichshain-Kreuzberg behandelt. |
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