Drucksache - 0588/XIX
1. Liegen dem Bezirksamt zu den See-Stegen am Groß-Glienicker See Steggenehmigungen vor?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung bezeichnet das Bezirksamt die ihm vorliegenden Steggenehmigungen als nicht gültig und trifft die Begründung, nach Meinung des Bezirksamtes, auf alle vorliegenden Steggenehmigungen zu?
3. Wenn nein, warum hat das Bezirksamt keine Steggenehmigungen vorliegen, obwohl mir bekannt ist, dass Seeanlieger Steggenehmigungen haben und diese auch eingereicht wurden?
4.Gibt es eine Zusammenfassung und/oder Auswertungen über die Eigenauskünfte der Seeanlieger vom Groß-Glienicker See aus dem Jahr 2008? |
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Bezirksamt Spandau
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