Drucksache - 0559/XIX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2012
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel 67214 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII außerhalb Berlins
bis zur Höhe von 172.737,62 EUR
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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