Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0496/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Die Anordnung, der mit Einzelfallentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genehmigten, saisonalen Beschränkung des dortigen Haltverbotes, wurde erst am 02. Dezember 2011 ausgeführt. Zuvor war mit Anordnung vom 18. Oktober 2010, gemäß der normaler Weise zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der StVO, nur eine wochentags- und tageszeitliche Beschränkung des Haltverbotes dort angebracht. Dies wurde nun durch die für den dort ansässigen Betrieb notwendige, saisonale Beschränkung bereits minimiert.
Um die Zufahrt für die saisonal verwendeten Fischereifahrzeuge zu gewährleisten, ist dieses Haltverbot zwingend erforderlich. Dass diese Zufahrt in der betreffenden Zeit nicht permanent angefahren wird liegt zweifellos an der geringen Größe des Betriebes und führt bei den Anwohner/innen zu der Annahme, dass dort kein Fahrzeugverkehr stattfindet. Eine weitergehende Einschränkung der Zufahrt zugunsten zusätzlicher Parkplätze ist nicht möglich. Die Beschilderung bleibt deshalb unverändert bestehen.
Berlin-Spandau, den 10. Februar 2013 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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