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Drucksache - 0496/XIX  

 
 
Betreff: Warum absolutes Halteverbot?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 19.11.2012
Vorl. z.K. v. 10.02.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die saisonale Begrenzung des Parkens in der Körnerstraße 5 d noch den Bedürfnissen entspricht

Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

Die Anordnung, der mit Einzelfallentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genehmigten, saisonalen Beschränkung des dortigen Haltverbotes, wurde erst am 02. Dezember 2011 ausgeführt. Zuvor war mit Anordnung vom 18. Oktober 2010, gemäß der normaler Weise zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der StVO, nur eine wochentags- und tageszeitliche Beschränkung des Haltverbotes dort angebracht. Dies wurde nun durch die für den dort ansässigen Betrieb notwendige, saisonale Beschränkung bereits minimiert.

 

Um die Zufahrt für die saisonal verwendeten Fischereifahrzeuge zu gewährleisten, ist dieses Haltverbot zwingend erforderlich. Dass diese Zufahrt in der betreffenden Zeit nicht permanent angefahren wird liegt zweifellos an der geringen Größe des Betriebes und führt bei den Anwohner/innen zu der Annahme, dass dort kein Fahrzeugverkehr stattfindet. Eine weitergehende Einschränkung der Zufahrt zugunsten zusätzlicher Parkplätze ist nicht möglich. Die Beschilderung bleibt deshalb unverändert bestehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 10. Februar 2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Machulik

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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