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Energiesparen

Drucksache - 0487/XIX  

 
 
Betreff: Katastrophenschutz sicherstellen - Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden bei Transporten mit radioaktiv belasteten Gütern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Vorberatung
14.01.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
18.02.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
11.03.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin (Generationen-BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 19.11.2012
BE ZSW v. 11.03.2013
Vorl. z.K. v. 08.08.2013
Vorl. z.K. v. 15.02.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf

Mit o.g. Beschluss wurde das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf. auch die Landesbehörden - im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit frühzeitig über alle Transporte von radioaktiv belasteten Gütern aus Atomkraftwerken und nuklearen Forschungszentren zu informieren.

 

Das Bezirksamt hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) über den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, im Sinne des Beschlusses der BVV tätig zu werden. Des Weiteren wurde darum gebeten, über die Ergebnisse in dieser Angelegenheit zu unterrichten.

 

Das zuständige Bundesministerium hat über den zuständigen Senator geantwortet. Die Genehmigung von Transporten sonstiger radioaktiver Stoffe erfolgt nach diesem Schreiben durch die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes, in dem der Transport beginnt. Eine Unterrichtung weiterer von solchen Transporten berührter Länder ist im Unterschied zu Kernbrennstofftransporten nicht vorgesehen. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Unterrichtung erfolgt, obliegt der Genehmigungsbehörde.

 

Die Einhaltung der geltenden gefahrgut- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften zur Durchführung von Transporten mit sonstigen radioaktiven Stoffen garantiert ein hohes sicherheitstechnisches Niveau; das den Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten und der Umwelt umfassend gewährleistet. Seitens der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder wurden dem Bundesministerium keine gravierenden Abweichungen von diesen Vorschriften berichtet.

 

 

Berlin-Spandau, den 15. Februar 2014

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

6 Enthaltungen

 

Begründung:

 

 
 

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