Drucksache - 0478/XIX  

 
 
Betreff: Landesregister der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe öffentlich zugänglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GAL/SPD/Einzelverord.BzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.01.2013 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
26.11.2013 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Gem.Antr. GAL/SPD/Einzelv. v. 19.11.2012
BE JHA v. 22.01.2013
Vorl. z.K. v. 30.05.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für die öffentliche Zugänglichkeit des bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geführten Registers der in Berlin tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem

Nach Auskunft der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden die durch die Senatsverwaltung selbst oder die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse –so die Senatsverwaltung darüber informiert wird- anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in die sogenannte „Einrichtungs- und Dienste- Datenbank“ eingepflegt. Diese Datenbank ist aber nur über das bezirkliche Intranet zugänglich. Der Zugang ist also nur über die Fachabteilungen des Bezirksamtes, die Zugriff auf die E&D-Datenbank und über entsprechend geschulte MitarbeiterInnen mit Lese- bzw. Schreibrechten verfügen, möglich.

Ein weiter gehender öffentlicher Zugang ist durch die Senatsverwaltung nicht vorgesehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 30. Mai 2013

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank  Hanke

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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