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Drucksache - 0415/XIX  

 
 
Betreff: Keine Rundfunkgebühren für Kitas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. CDU v. 18.10.2012
Vorl. z.K. v. 18.02.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben

Das Jugendamt hat sich in der Arbeitgruppe Kindertagesbetreuung auf Landesebene mit den anderen Bezirken zu dem Thema GEZ-Gebühren ausgetauscht um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Die Diskussion ist jedoch noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse stehen daher noch aus.

 

In der Arbeitsgemeinschaft nach §78 KJHG war das Thema bereits auch angesprochen. Das Jugendamt hat daraufhin sowohl die GEZ als auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeschrieben und sich für die weitere Befreiung eingesetzt. Eine spezielle Reaktion erfolgte nicht.

 

 

In einer allgemeinen Mitteilung informierte der Sprecher des Rundfunks Berlin Brandenburg, dass der Kostenanstieg nicht dramatisch sei. Bis dato musste auch eine Kindertagesstätte für einen Mitarbeiter-PC mit Internetanschluss GEZ-Gebühren abführen, was mitunter nicht erfolgte, jedoch rechtswidrig war. Die Neuregelung sieht nun eine Deckelung des Beitrags für gemeinnützige Einrichtungen vor, u.a. gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches) – also alle Kindertagesstätten. Dort gelten folgende gedeckelte Sätze, in denen auch alle angemeldeten Kfz enthalten sind:

 

Anzahl Beschäftigte pro Betriebsstätte

Beitragshöhe pro Monat in Euro

bis zu 8 (= kleine Kitas, z.B. EKT’s)

5,99 (= 71,88€ / Jahr)

ab 9 (mittlere und große Kitas)

17,98 (= 215,76€ / Jahr)

 

Der Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung gilt bei den Einrichtungsträgern als erbracht, die bisher schon von der Gebührenpflicht nach dem bisherigen § 5 Abs. 7 Rundfunkgebührenstaatsvertrag befreit waren. D. h. Kindergartenträger brauchen dann diesen Nachweis bei den jetzigen GEZ - Erhebungen nicht mehr vorzulegen, auch wenn es in den Erhebungsbögen gefordert wird (§ 14 Abs. 8).

 

 

Berlin-Spandau, den 18. Februar 2013

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                                            Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                              Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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