Drucksache - 0376/XIX  

 
 
Betreff: Treppe für die Bahnhofsbrücke in Staaken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
16.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 13.09.2012
BE BuV v. 16.10.2012
Vorl. z.K. v. 02.01.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im nordwestlichen Bereich der Bahnhofsbrücke Staaken, Nennhauser Damm, eine Auf-/Abstiegshilfe (Treppe) für Fußgänger installiert wird

Für die Errichtung einer Treppenanlage im Bereich der Böschung nordwestlich der Bahnbrücke am Nennhauser Damm wäre das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Eigentümer des Grundstücks zuständig.

 

Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich nach Berechnungen des Bezirksamtes auf mindestens 100.000 €, hinzu kämen die laufenden Kosten für die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst usw.

 

Haushaltsmittel in dieser Höhe stehen dem Bezirk auf Grund der Vielzahl vorrangiger Aufgaben v.a. im Bereich der Verkehrssicherung nicht zur Verfügung. Eine Realisierung käme vielmehr erst im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in die Investitionsplanung in Betracht. Das Bezirksamt wird jedoch den Vorgang weiter verfolgen und bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen eine Realisierung erneut prüfen.

 

Die Anlage könnte jedoch auf Grund der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Maximalgefälles von Rampen in keinem Falle barrierefrei gestaltet werden, eine solche barrierefreie Rampe ist faktisch ja bereits in Gestalt der öffentlichen Straße vorhanden.

 

 

Berlin-Spandau, den 02.01.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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