Drucksache - 0368/XIX  

 
 
Betreff: Verzicht eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses auf Ausübung des Amtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR HankeBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 28.08.2012

Die gemäß § 35 Abs

Die gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG in Verbindung mit § 35 Abs. 8 Satz 1 AG KJHG von der BVV als beratendes Mitglied berufene Frau Dorothea Orlowski hat mit Schreiben vom 09.08.2012 ihren Rücktritt als beratendes Mitglied erklärt.

 

Nach § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG endet das Amt als Bürgerdeputierter oder Stellvertreter vorzeitig durch Verzicht.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)

 

 

Berlin-Spandau, den 28. August 2012

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


 

 
 

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