Drucksache - 0367/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft die nachstehend durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannte Person gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 5 in Verbindung mit § 35 Abs. 8 und Abs. 9 AG KJHG zu einem beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:
Herrn Carsten Tuchen Ahlbeerensteig 11 13591 Berlin
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG und die Stellvertretung wird vom für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Herr Tuchen ist vom Bezirkselternausschuss Kindertagesstätten Spandau empfohlen worden.
Rechtsgrundlagen:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)
Berlin-Spandau, den 28. August 2012
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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