Ukraine
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Drucksache - 0350/XIX
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Die Umsetzung des o.g. Beschlusses kann erst erfolgen, wenn der Migrations- und Integrationsbeauftragte nach seiner Erkrankung wieder den Dienst antritt. Aufgrund des Fehlens einer Koordinierungsstelle Asyl ist eine Umsetzung im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten nicht möglich. Der Migrations- und Integrationsbeauftragte wird nach seiner Rückkehr über den aktuellen Stand der Umsetzung berichten.
Berlin-Spandau, den 12. Februar 2015
Kleebank Bezirksbürgermeister
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