Ukraine
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Drucksache - 0317/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden und arbeits- und sozialversicherungsrechtlich und unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Beschäftigungsverhältnisse an den Berliner Musikschulen einzufordern und sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
1. Aussetzung der neuen Ausführungsvorschriften für Musikschullehrer/-innen. 2. Aufnahme von Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte analog dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gem. § 12a TVG der sogenannten festen freien Mitarbeiter/-innen bei Sendeanstalten. 3. Zuweisung von Stellen zur Festanstellung aller Musikschullehrer/-innen, zumindest ab sofort jedoch für Leitungskräfte, Verwaltungstätigkeiten und Lehrkräfte, die in der Schulkooperation gemäß dem Schulgesetz eingesetzt werden. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0