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Drucksache - 0201/XIX  

 
 
Betreff: Bezirkliche Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung für das Land Berlin (SEP)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfr. GAL v. 19.03.2012

a)

a)      Teilt das Bezirksamt Spandau unsere Auffassung, dass die im Schulgesetz vorgeschriebene Berücksichtigung der Planungen und Angebote der bezirklichen Schulentwicklungspläne in Abstimmung mit der bezirklichen Jugendhilfe- und Sozialraumplanung bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplanes für das Land Berlin von großer Bedeutung ist und die bezirkliche Beteiligung im Interesse des Bezirkes liegt?
 

b)      Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass der im Schulentwicklungsplan für das Land Berlin für die Jahre 2006 - 2011 veröffentlichte Vorgang sich im Interesse des Bezirkes nicht wiederholen darf?
 

Zitat: "Der Bezirk Spandau hat bislang keinen Schulentwicklungsplan vorgelegt. Am 30.11.2004 wurde lediglich eine stichwortartige Kurzfassung übermittelt. Die nachfolgende Darstellung von Entwicklungstendenzen und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf erfolgt daher auf Basis der bei SenBJS vorliegenden Daten."
 

c)      Ist sichergestellt, dass die erforderlichen bezirklichen Abstimmungen und die Abgabe eines bezirklichen Schulentwicklungsplanes erfolgten bzw. erfolgen und somit die bezirklichen Planungen in den Schulentwicklungsplan für das Land Berlin für die Jahre ab 2012 einfliessen?
 

Wenn Nein zu Frage c:
 

d)      Welche Gründe führt das Bezirksamt Spandau für das Versäumnis an?
 

e)      Welchen aktuellen Stand haben die Arbeiten und Abstimmungen zur Erstellung des bezirklichen Schulentwicklungsplanes, wann ist die Fertigstellung vorgesehen und wurde seitens der Senatsverwaltung eine entsprechende Nachfrist eingeräumt?
 

Wenn Ja zu Frage c:
 

f)        Seit wann bzw. wann liegt der Schulentwicklungsplan vor, wurden alle im Schulgesetz genannten Beteiligungsverfahren durchgeführt und wann wird das Ergebnis den zuständigen Fachausschüssen der BVV vorgestellt?

 
 

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