a) Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass die außerhalb der Einsatzzeiten in der Behindertentoilette des Rathaus-Hauptgebäudes (Untergeschoss, neben der Poststelle) abgestellte Reinigungsmaschine einen erhebliche Behinderung der barrierefreien, eigenständigen Nutzung darstellt und umgehend ein anderen Stell- und Ladeplatz bereitzustellen ist?
b) Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, umgehend den Notruf wieder nutzbar zu machen, für den zukünftig sachgemäßen Umgang zu werben und die Funktionsfähigkeit regelmäßig zu kontrollieren?