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Drucksache - 0026/XIX  

 
 
Betreff: Einsetzung von Ausschüssen gem. § 9 Absatz 1 BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GALCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.11.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gem.Antr. SPD/GAL v. 14.11.2011
Änd.Antr.CDU v. 23.11.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Prüfung der Förderfähigkeit der Zuwendungsempfänger/-innen im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung und die Prüfung der Verwendung bewilligter Zuwendungen weiterhin entsprechend der Vorgabe

Entsprechend § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz bildet die Bezirksverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:

 

1.      Ausschüsse bestehend aus 11 Bezirksverordneten im Verhältnis 4:4:2:1:
 

a)      Geschäftsordnungsausschuss

b)      Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

c)      Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung

 

2.      Ausschüsse bestehend aus 11 Bezirksverordneten im Verhältnis 4:4:2:1 und 4 Bürgerdeputierten im Verhältnis 2:2:
 

a)      Ausschuss für Bauen und Verkehr

b)      Bildung und Kultur

c)      Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten

d)      Ausschuss für Gesundheit

e)      Ausschuss für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung

f)       Ausschuss für Soziales

g)      Ausschuss für Sport

h)      Ausschuss für Stadtentwicklung

i)        Ausschuss für Wirtschaft

j)        Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
 

3.      Den Integrationsausschuss bestehend aus 11 Bezirksverordneten im Verhältnis 4:4:2:1 und 4 Bürgerdeputierten.
 

4.      Den Jugendhilfeausschuss, bestehend aus 9 Bezirksverordneten im Verhältnis 3:3:2:1 sowie weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt auch die Aufgaben des Ausschuss für Jugend wahr.

Begründung:

 

 
 

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